Gemeindeverwaltung | Dorfstrasse 7 | 5036 Oberentfelden

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Entsorgung

Die Abfallentsorgung ist gestützt auf das kommunale Abfallreglement vom 2. Dezember 2004 wie folgt organisiert:

Hauskehricht und Grünabfälle

Kehricht aus Privathaushaltungen und Grünabfälle werden wöchentlich ab den üblichen Bereitstellungsplätzen eingesammelt. Es sind keine verbraucherabhängigen Entsorgungsgebühren zu bezahlen. Der Haushaltskehricht ist in fest verschnürten handelsüblichen Kehrichtsäcken bis maximal 20 kg Gewicht oder in Normcontainern zu 120 bis 800 Litern bereitzustellen. Grünabfälle sind in Normcontainern mit 120 bis 800 Litern oder gemäss separater Beschreibung im Abfallreglement bereitzustellen.

Altmetall, Karton und Papier

Für die Entsorgung von Altmetall, Karton und Papier werden Spezialsammlungen durchgeführt. Deren Termine und weitere Hinweise zu den Spezialsammlungen ersehen Sie aus dem Abfallkalender 2010

Bauschutt, Glas, Aluminium, Pet, etc.

Für Abfälle, die weder der ordentlichen noch den Spezialsammlungen mitgegeben werden können, bestehen fünf in verschiedenen Dorfteilen stationierte Sammelstellen und eine Multisammelstelle beim Werkhof an der Industriestrasse. Die detaillierten Informationen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2010. Auskünfte erteilt ebenfalls die Bauverwaltung unter Telefon 062 737 51 72 oder der Werkhof unter Telefon 062 723 20 51.

Gewerbe- und Industriebetriebe

Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben sind gegen Entrichtung von kostendeckenden Gebühren gemäss den Vorschriften des Abfallreglements über die öffentliche Abfuhr zu entsorgen bzw. der Wiederverwertung zuzuführen. Die Abfälle sind ausschliesslich in Normcontainern bereitzustellen. Die Leerung eines Containers bis 360 Liter Inhalt kostet Fr. 25.--, diejenige eines 800 Liter Containers Fr. 42.--. Containermarken können beim Gemeindebüro gegen Rechnung bestellt oder direkt bezogen und bezahlt werden.

Das Zuführen von Abfällen jeder Art, die ausserhalb des Gemeindegebiets anfallen, ist verboten. Verstösse gegen das Abfallreglement, wie beispielsweise wildes Ablagern von Kehricht, Deponieren von Kehricht in öffentlichen Papierkörben, werden mit Busse bis Fr. 500.-- bestraft.

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