Erlenweg 27, 5036 Oberentfelden
Parzelle Nr. 828
Erlenweg 27
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die vollständigen Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.