(Rückbau Gebäude Nr. 304 und 294)
Parzelle Nr. 1749 / 2289
Muhenstrasse 52
Kantonale Zustimmung
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die vollständigen Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.