Parzelle Nr. 394, Dorfstrasse 3
Kantonale Zustimmung
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die Baugesuchsakten können in Zeiten von Corona nur nach telefonischer Voranmeldung auf der Bauverwaltung im Auflagezimmer Nr. 204 im 2. Stock eingesehen werden.