Am 22. Oktober 2023 findet der erste Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats und des Gemeindeammanns statt. Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zu Stande, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, welcher vom Gemeinderat auf den 10. Dezember 2023 festgelegt wurde. Die Ergebnisse des ersten Wahlgangs werden am Abstimmungssonntag auf der Webseite der Gemeinde Oberentfelden publiziert. Mit der vorliegenden Publikation wird dieser zweite Wahlgang vorsorglich wie folgt ausgeschrieben:
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang angemeldet wird. Der Wahlvorschlag muss von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet werden. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Anmeldung muss bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 1. November 2023, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nach Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr zulässig.
Die Namen der angemeldeten Kandidierenden werden nach Ablauf der Anmeldefrist im Landanzeiger veröffentlicht und den Stimmberechtigten schriftlich auf dem Wahlzettel zur Kenntnis gebracht. Werden für den zweiten Wahlgang nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, so wird mit der Publikation des vorgeschlagenen Namens bzw. der vorgeschlagenen Namen im Landanzeiger eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, so wird die/der Vorgeschlagene bzw. werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Oberentfelden, 19. Oktober 2023
Wahlbüro Oberentfelden