Im Juli werden kostenpflichtige Mahnungen für nicht eingereichte Steuererklärungen verschickt. Falls Sie Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie, dies bis am 30. Juni 2022 zu erledigen. Sollte es Ihnen bis dahin nicht möglich sein, beantragen Sie bitte ein Fristverlängerungsgesuch über den folgenden Link.
Mitteilung vom
21.06.2022