
Anfangs Februar wird die Steuererklärung 2018 zugestellt. Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2019. Für selbstständig Erwerbende und Landwirt ist der Abgabetermin der 30. Juni 2019.
Es wird zusätzlich auf Folgendes hingewiesen:
- Alle Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, ihre mit EasyTax 2018 ausgefüllte Steuerklärung samt ausgewählten Beilagen in elektronischer Form an das Gemeindesteueramt zu übermitteln. In diesem Falle ist lediglich die unterschriebene Übermittlungsquittung einzureichen.
Das Ausfüllen der Steuererklärung mit EasyTax erfolgt in gewohnter Form. Die Deklarationsdaten aus dem Vorjahr können wie bisher importiert werden. Im Schlussdialog wird man gefragt, ob die Steuererklärung ausgedruckt oder elektronisch übermittelt werden soll.
 - Bitte legen Sie die ausgefüllte Steuererklärung und die Beilagen lose in den Hauptbogen. Die Verarbeitung ist für die Abteilung Steuern einfacher, wenn keine Büro-, Heftklammern oder Klarsichtmappen verwendet werden.
 - Da die Steuerunterlagen eingescannt werden und direkt nach dem Scannen vernichtet werden, möchten wir Sie daran erinnern, dass nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen sind. Es ist nicht möglich Originalunterlagen zurückzugeben.
 - Unter www.ag.ch/steuern oder über die Gemeindehomepage können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche "Code" benötigt. Dieser ist auf Seite 1 des Steuerformulars am linken Rand aufgedruckt.
 - Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige
NEU: Einführung von Gebühren im Mahnwesen Steuern
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes (StG) und der zugehörigen Steuerverordnung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Nachstehend eine Übersicht der Mahngebühren:
- 1. Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
- 2. Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 35.00
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 100.00
Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden erstmals für die Steuerperiode 2018, für welche im Kalenderjahr 2019 die Steuerklärung einzureichen ist, Gebühren erhoben. Die Gebühren werden nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben. Mahnungen für Aktenergänzungen sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig.
Provisorische Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern 2019
Im Februar 2019 erhalten Sie die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2019. Diese basieren in der Regel auf den Einkommens- und Vermögensverhältnissen 2017. Die Rechnung ist zahlbar bis zum 31. Oktober 2019.
Falls Ihr Einkommen bzw. Vermögen für 2019 stark abweicht (z.B. wegen Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Kauf Wohneigentum, etc.), können Sie uns dies telefonisch (Steueramt, Tel. 062 737 51 30) oder durch Einreichen des Hilfsblattes für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung melden.