Damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist, sind folgende Punkte zu beachten:
- Legen Sie die ausgefüllten oder leer gelassenen Stimm- und Wahlzettel ungefaltet in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu. Zusammenhängende Stimmzettel sind nicht voneinander zu trennen. Kleben sie das Kuvert zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis persönlich im dafür vorgesehenen Feld.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das grosse Antwortkuvert.
- Achten Sie darauf, dass im Fenster des Antwortkuverts die Adresse der Gemeinde sichtbar ist.
- Werfen Sie das Antwortkuvert rechtzeitig in den dafür vorgesehenen Briefkasten der Gemeindeverwaltung ein. Alternativ können Sie es per Post zurücksenden.
Die Gemeinde begrüsst es, wenn die Stimmberechtigten das Antwortkuvert direkt in den Gemeindebriefkasten einwerfen. Dadurch ist bei einem rechtzeitigen Einwurf sichergestellt, dass die Stimmabgabe fristgerecht eintrifft. Gleichzeitig können Portokosten eingespart werden.
Bei einer Rücksendung per Post sollte das Antwortkuvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag aufgegeben werden. Eine Briefmarke ist nicht erforderlich; die Portokosten trägt die Gemeinde.
Die Stimme kann auch persönlich an der Urne abgegeben werden. Das Wahllokal im Gemeindehaus ist am Abstimmungs- und Wahlsonntag von 09.00 bis 10.00 Uhr geöffnet.
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