Am 22. Oktober 2026 ist Therese Müller-Stöckli, geboren am 13. November 1938, von Muhen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet am Mittwoch, 4. November 2026, 13.30 Uhr, in der katholischen Kirche Oberentfelden statt.
Am 22. Oktober 2026 ist Therese Müller-Stöckli, geboren am 13. November 1938, von Muhen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet am Mittwoch, 4. November 2026, 13.30 Uhr, in der katholischen Kirche Oberentfelden statt.
Das Budget 2027 der Einwohnergemeinde Oberentfelden rechnet bei einem unveränderten Steuerfuss von 113 % mit einem Aufwandüberschuss von 99'399 Franken. Dieses nahezu ausgeglichene Ergebnis ist allerdings wesentlich auf einen ausserordentlichen Buchgewinn zurückzuführen. Die Gemeindeversammlung hat im November 2025 dem Verkauf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 644 für 1,4 Millionen Franken zugestimmt. Der voraussichtlich 2027 anfallende Buchgewinn von rund einer Million Franken entlastet die Erfolgsrechnung einmalig. Ohne diesen Effekt würde der budgetierte Aufwandüberschuss rund 1,1 Millionen Franken betragen.
Der betriebliche Aufwand beläuft sich auf rund 37,5 Millionen Franken. Insbesondere gesetzlich vorgegebene und von der Gemeinde kaum beeinflussbare Ausgaben belasten den Haushalt. Allein für Lehrerbesoldungsanteile, Sonderschulung und Heimaufenthalte, Berufsschulgelder, Verlustscheine aus unbezahlten Krankenkassenprämien sowie die Pflegefinanzierung sind insgesamt knapp 11 Millionen Franken vorgesehen. Dies schränkt den finanziellen Handlungsspielraum erheblich ein. Mit Sparmassnahmen und zusätzlichen Erträgen aus den Liegenschaften des Finanzvermögens soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden, ohne den Steuerfuss zu erhöhen.
Aus dem kantonalen Finanzausgleich erhält Oberentfelden im Jahr 2027 voraussichtlich knapp 5 Millionen Franken. Der Betrag liegt rund 17'000 Franken unter dem Vorjahreswert. Er setzt sich aus dem Steuerkraft-, Bildungs- und Soziallastenausgleich sowie einem Mindestausstattungsbeitrag zusammen. Auch die Finanzierungskosten bleiben ein bedeutender Faktor: Für die Budgetierung des Zinsaufwands langfristiger Schulden wird von einer Gesamtschuld von 55,5 Millionen Franken ausgegangen. Demgegenüber rechnet das gemeindeeigene Elektrizitätswerk in den Bereichen Netzbetrieb und Stromhandel mit einem kumulierten Ertragsüberschuss von mehr als 1,94 Millionen Franken.
Für das Jahr 2027 sind bei der Einwohnergemeinde und den Eigenwirtschaftsbetrieben Investitionsausgaben von insgesamt knapp 9 Millionen Franken vorgesehen. Auf die Einwohnergemeinde ohne Eigenwirtschaftsbetriebe entfallen rund 3,8 Millionen Franken, darunter 2 Millionen Franken für Verwaltungsliegenschaften sowie rund 1,7 Millionen Franken für Gemeindestrassen und Nutzungsplanung. Die Eigenwirtschaftsbetriebe planen Investitionen von 5,19 Millionen Franken. Bei einer Selbstfinanzierung von rund 2,35 Millionen Franken können die Investitionen der Einwohnergemeinde nicht vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden; der Finanzierungsfehlbetrag beträgt rund 1,45 Millionen Franken.
An folgenden Tagen ist die Verbindungsstrasse nach Schönenwerd von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr gesperrt:
Oberentfelden, 15. Oktober 2026 Gemeinderat
Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren (Erstbeisetzung) und bei Familiengräber nach 60 Jahren werden im Frühjahr 2027 (ab 1. März 2027) folgende Grabplätze aufgehoben:
Falls private Grabdenkmäler vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 31. Januar 2027 bei dem Bereich Planung und Bau, 062 737 51 70 oder per Mail an planungundbau@oberentfelden wenden.
Urnen werden keine geborgen. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Grabdenkmäler in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden.
Planung und Bau Oberentfelden
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie weitere Interessierte zur Informationsveranstaltung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses ein. An dieser Veranstaltung informiert der Gemeinderat über die Traktanden der bevorstehenden Einwohnergemeindeversammlung sowie über weitere aktuelle Themen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme.
Ab Montag, 12. Oktober 2026, werden im Strassenabschnitt Kirchfeldweg 25 bis 31 und in der Hohrainstrasse bei der Liegenschaft Kirchfeldweg 25 die Bauarbeiten im Rahmen des Netzanpassungsprojekts wieder aufgenommen. Die Arbeiten werden durch die Valli AG Strassenbau, Buchs, sowie die AEW Energie AG, Lenzburg, ausgeführt.
Das Ziel des Projekts ist die Anpassung des Stromnetzes, um den Neubau Kirchfeldweg 26 a/b zu erschliessen. Gleichzeitig werden Rohranlagen erstellt, um weitere, nicht zum Projekt gehörende Liegenschaften künftig sternförmig an die neue Elektroverteilkabine anzuschliessen.
Der Zugang zu den Liegenschaften bleibt für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Personenwagen nach Möglichkeit gewährleistet. Aufgrund mehrerer notwendiger Strassengräben ist die Durchfahrt im Abschnitt Kirchfeldweg 25 bis 31 jedoch nur im Einbahnverkehr möglich. Bitte beachten Sie dazu den Verkehrsführungsplan.
Stromunterbrüche (maximal 4 Stunden pro Hausanschluss) sind jeweils etappenweise vom 26. bis 31. Oktober 2026 vorgesehen. Die betroffenen Haushalte werden rechtzeitig mittels Karteneinwurf in die Briefkästen oder persönlich informiert. Der Abschluss der Arbeiten ist derzeit für Ende November 2026 vorgesehen. Witterungsbedingte Verzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Die Technischen Betriebe Oberentfelden danken für Ihr das Verständnis und bemühen sich, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Technische Betriebe Oberentfelden

Bitte beachten Sie, dass die Signalisation baufortschrittsbedingt laufend angepasst wird.
Der Stimmbevölkerung werden an der Einwohnergemeindeversammlung folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet:
Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026
Sanierung Birkenweg; Verpflichtungskredit von CHF 1'110'000
Genereller Entwässerungsplan (GEP) 2. Generation; Verpflichtungskredit von CHF 500'000
Infrastrukturerneuerung im Rahmen des Wärmeverbunds Entfelden, Los 2; Verpflichtungskredit von CHF 7'634'000
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die frühe Sprachförderung
Budget 2027 mit Steuerfuss
Kurzinformationen
Verschiedenes und Umfrage
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung sowie sämtliche Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften liegen 14 Tage vor der Versammlung während der Bürozeit bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Informationsveranstaltung
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie weitere Interessierte zur Informationsveranstaltung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 19.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses ein. An dieser Veranstaltung informiert der Gemeinderat über die Traktanden der bevorstehenden Einwohnergemeindeversammlung sowie über weitere aktuelle Themen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme.
Am 12. September 2026 fand in Oberentfelden erstmals der Aargauer Familientag statt. Rund 1'000 Personen besuchten im Verlauf des Tages den Anlass auf dem Schulareal Isegüetli.
Insgesamt 25 Institutionen gestalteten ein vielfältiges Angebot für die ganze Familie. Der Familientag schuf Raum für Begegnungen und ermöglichte einen niederschwelligen Zugang zu lokalen Bildungs-, Freizeit-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Ein attraktives Bühnenprogramm mit Musik und Tanz sowie verschiedene Verpflegungsmöglichkeiten rundeten den Anlass ab.
Mit dem Familientag machte die Gemeinde Oberentfelden aktive Familienpolitik unmittelbar erlebbar. Die gewonnenen Erfahrungen und Rückmeldungen liefern wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik.
Die Gemeinde Oberentfelden dankt allen Mitwirkenden und Unterstützenden sowie dem Kanton Aargau, die mit ihrem Engagement zum Gelingen des Familientags beigetragen haben.
Drohnen sind in Oberentfelden wie überall im Land immer häufiger anzutreffen. Der Gemeinderat informiert über die geltenden Vorschriften — sowohl für Drohnenbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Bevölkerung, die von Drohnenflügen in ihrer Umgebung betroffen sein kann.
Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten
Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:
Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.
Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.
Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.
Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.
Verhaltensregeln beim Fliegen
Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung
Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)
Nicht über Menschenansammlungen fliegen
Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren
Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen
Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen
Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung
Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:
Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.
Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.
Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.
Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.
Appell des Gemeinderats
Der Gemeinderat ruft alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen — insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):
Flugregeln und Registrierung: https://www.bazl.admin.ch/de/flugregeln-drohnen
Drohnenkarte Schweiz: https://map.geo.admin.ch
In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.
Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt.
Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.
Planung und Bau Oberentfelden
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Steuererklärung 2025
Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:
Provisorische Steuerrechnung 2026
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:
digitale Baustelleninformation
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.