Die Rechnungen für die Hundetaxe 2026/2027 wurden im Mai 2026 zugestellt. Gemäss § 16 des Hundegesetzes des Kantons Aargau ist für jeden mehr als 3 Monate alten Hund eine jährliche Hundetaxe zu entrichten. Die Nichtbezahlung stellt eine Übertretung dar und werden mit Busse bestraft. Bei ausstehenden Zahlungen werden Mahn-, Betreibungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Bei Halterwechsel, Tod des Hundes oder Unstimmigkeiten mit der Rechnung sind die Einwohnerdienste unter 062 737 51 10 oder einwohnerdienste@oberentfelden.ch zu kontaktieren.
