Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind:
- Gemeinderat (5 Mitglieder)
- Gemeindeammann
- Vizeammann
- Finanzkommission (5 Mitglieder)
- Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
- WahlbĂĽro (3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder)
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind auch nicht angemeldete Personen wählbar.
Stille Wahlen
Für die Gemeinderatswahlen findet zwingend ein Urnengang statt. Eine stille Wahl ist erst in einem allfälligen zweiten Wahlgang möglich.
Werden fĂĽr die ĂĽbrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine NachÂmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom WahlbĂĽro als in stiller Wahl fĂĽr gewählt erklärt (§ 30a GPR).
2. Wahlgang
Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Merkblatt und Wahlvorschläge
Untenstehend finden Sie das Merkblatt sowie die Formulare für die Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang.