Am 6. März 2026 ist Baumann, Josef, geboren am 5. Dezember 1933, von Oberentfelden AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Am 6. März 2026 ist Baumann, Josef, geboren am 5. Dezember 1933, von Oberentfelden AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Genauere Informationen finden Sie hier:
Der Gemeinderat Oberentfelden hat am 26. August 2024 den Rückspeisetarif für das Jahr 2025 auf 9 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) festgelegt. Der Rückspeisetarif ist die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der in das Netz der Technischen Betriebe Oberentfelden (TBO) eingespeist wird.
An der Gemeindeversammlung vom 7. November 2024 wurde ein Antrag abgelehnt, das Budget 2025 der TBO so anzupassen, dass ein Rückspeisetarif von 30.5 Rp./kWh vergütet worden wäre.
Gegen den festgelegten Tarif von 9 Rp./kWh wurde bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Beschwerde erhoben. Die ElCom hiess die Beschwerde eines Photovoltaikanlagenbetreibers aus dem Versorgungsgebiet der TBO gut. Für den Beschwerdeführer resultiert daraus eine zusätzliche Vergütung im Umfang von mehreren hundert Franken. Der Gemeinderat kann den Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.
Grundlage für die Festsetzung der Vergütung von eingespeistem Photovoltaikstrom bildet Art. 15 des im Jahr 2025 anwendbaren Energiegesetzes. Danach legt der Netzbetreiber den Rückspeisetarif fest. Bestehen Meinungsverschiedenheiten über die Angemessenheit des Tarifs, kann die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) angerufen werden, welche eine verbindliche Verfügung erlässt.
Im Jahr 2025 wurde in Oberentfelden einzig ein entsprechendes Verfahren bei der ElCom eingeleitet. Weitere Gesuche oder rechtsgültige Bevollmächtigungen anderer Anlagenbetreiberinnen und -betreiber lagen in diesem Verfahren nicht vor. Der Entscheid für die höhere Vergütung entfaltet daher nur unmittelbar Wirkung für die am Verfahren beteiligte Person.
Für den Gemeinderat war bei seinem Entscheid insbesondere die rechtliche Ausgangslage massgebend. Der Entscheid der ElCom liess in Bezug auf die im Verfahren zentrale Frage der «vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität» gewisse Rechtsfragen offen. Dies wurde auch durch einen beigezogenen spezialisierten Rechtsanwalt bestätigt.
Ein Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht mit anschliessender möglicher Beurteilung durch das Bundesgericht hätte zur weiteren Klärung dieser Rechtsfrage beitragen können. Der Gemeinderat erachtete ein solches Vorgehen jedoch als nicht verhältnismässig.
Der Entscheid der ElCom betrifft unmittelbar das Jahr 2025. Selbst ein Grundsatzentscheid höherer Instanzen hätte daher primär zeitlich begrenzte Auswirkungen gehabt. Zudem wäre ein Weiterzug mit erheblichem zusätzlichem Aufwand verbunden gewesen, insbesondere durch vertiefte fachliche Abklärungen zur Preiszusammensetzung des von der IWB bezogenen Stroms.
Unter Abwägung von Aufwand, Kosten und der begrenzten Tragweite des Entscheids beschloss der Gemeinderat, auf die Ergreifung eines Rechtsmittels zu verzichten.
Wie ausgeführt, entfaltet der Entscheid der ElCom nur eine unmittelbare Wirkung gegenüber der am Verfahren beteiligten Person. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen, die keine Beschwerde eingereicht haben, hätten daraus grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf eine Nachvergütung ableiten können.
Der Gemeinderat hat jedoch gestützt auf eine Gesamtbeurteilung sowie im Interesse der Gleichbehandlung und zur Vermeidung weiterer Verfahren entschieden, die höhere Vergütung allen betroffenen Anlagenbetreiberinnen und -betreibern für das Jahr 2025 zu gewähren.
Die betroffenen Personen werden durch die Technischen Betriebe Oberentfelden (TBO) schriftlich kontaktiert.
Die daraus resultierenden Mehrkosten werden in der Jahresrechnung 2026 der TBO berücksichtigt. Sie wirken sich in den Jahren 2027 bis 2029 auf die Stromtarife aus.
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Steuererklärung 2025
Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:
Provisorische Steuerrechnung 2026
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.
Weitere Informationen betreffend Bauarbeiten an der Gerbegasse finden Sie im angefügten Dokument.
Am 21. Dezember 2025 ist Iberg, Eugen, geboren am 14. Juli 1938, von Küttigen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Verkehrsräume stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.
Aus diesem Grund werden sämtliche Strassenanlieger aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch zurückzuschneiden.
Freihaltung Lichtraumprofil
Folgende Vorschriften sind zu beachten:
Die Pflanzen dürfen die Parzellengrenze nur überragen, wenn die lichte Höhe von 4.50 m über Strassen und von 2.50 m über Gehwegen eingehalten wird.
Bei Einmündungen und engen Kurven muss in einer Höhe zwischen 0.60 m und 3.00 m ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.
Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.
Für jeden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit danken wir bestens.
Planung und Bau Oberentfelden

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:
digitale Baustelleninformation
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
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