Am 13. Mai 2022 ist Franz Hunziker, geboren am 24. Dezember 1934, von Oberkulm AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet am Donnerstag, 19. Mai 2022, 14.00 Uhr, in der Reformierten Kirche Oberentfelden, statt.
Am 13. Mai 2022 ist Franz Hunziker, geboren am 24. Dezember 1934, von Oberkulm AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet am Donnerstag, 19. Mai 2022, 14.00 Uhr, in der Reformierten Kirche Oberentfelden, statt.
Am 15. Mai 2022 ist Fritz Wernli, geboren am 24. Januar 1941, von Thalheim AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.
Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig findet das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG statt. Diese gemeinsame Durchführung ist ausnahmsweise möglich, da es sich um Aufhebungen ohne wesentliche räumliche Auswirkungen handelt.
Der Planungsbericht, die aufzuhebenden Sondernutzungspläne und der Vorprüfungsbericht liegen vom 13. Mai 2022 bis 13. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf (2. Stock, Raum 204) und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens kann sich jeder zum vorgelegten Planungsdossier äussern. Mitwirkungsbeiträge sind schriftlich an den Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Beiträge sind deutlich als Einwendung oder Mitwirkungsbeitrag zu kennzeichnen.
Monika Bärtschiger zieht aus der Gemeinde weg und hat deshalb den Rücktritt als Ersatzmitglied des Wahlbüros bekanntgegeben. Die Ersatzwahl wurde festgelegt auf Sonntag, 25. September 2022.
Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 12. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder unter Downloads (siehe unten) bezogen werden.
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass in einem allfälligen ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wahlbüro Oberentfelden
Â
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden
Â
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.
Â
Die Kontaktangaben der Pikettdienste für die Elektrizitätsversorgung und die Wasserversorgung ausserhalb der Bürozeiten finden Sie hier.