Amtliche Publikationen

Mitteilung vom:
22.01.2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).

Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Mitteilung vom:
12.01.2026

Am 11. Januar 2026 ist Wasser, Friedrich-Karl, geboren am 20. August 1939, von Deutschland, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
22.12.2025

Am 21. Dezember 2025 ist Iberg, Eugen, geboren am 14. Juli 1938, von Küttigen AG, wohnhaft gewesen in Oberentfelden, verstorben.

Die Abdankung findet im engsten Familienkreis statt.

Mitteilung vom:
20.11.2025

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 13. Juni 2025
  2. Genehmigung des Stromversorgungsreglements
  3. Genehmigung des Kredits von CHF 650'000 für die Sanierung des Nelkenwegs
  4. Genehmigung des Verkaufs der Parzelle Nr. 644 zum Preis von CHF 1'400'000 an die Walti Bau & Garten AG
  5. Genehmigung des Kredits von CHF 1'900'000 für die Sanierung und den Umbau des alten Gemeindehauses
  6. Genehmigung des Kredits von CHF 1'900'000 für die Sanierung und den Umbau der Liegenschaft Dorfstrasse 5
  7. Genehmigung des Budgets 2026 mit einem Steuerfuss von 113 %

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 22. Dezember 2025

Oberentfelden, 20. November 2025                                     Gemeinderat

Mitteilung vom:
08.10.2025

Im Zusammenhang mit den laufenden Sanierungsarbeiten im Gebiet «Sagigut» wird auch die öffentliche Beleuchtung teilweise erneuert. Aus technischen Gründen muss die bestehende Beleuchtung während der Arbeiten zeitweise ausser Betrieb genommen werden.

Die Abschaltung erfolgt ab Dienstag, 8. Oktober 2025 und wird einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Technischen Betriebe bitten die Bevölkerung um Verständnis für die vorübergehende Einschränkung und dankt für die Rücksichtnahme. Bei Fragen stehen die Technischen Betriebe gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:
29.09.2025

Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang der Verkehrsräume stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.


Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an der Strasse stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.


Aus diesem Grund werden sämtliche Strassenanlieger aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch zurückzuschneiden.

Freihaltung Lichtraumprofil

Folgende Vorschriften sind zu beachten:           

 

  • Die Pflanzen dürfen die Parzellengrenze nur überragen, wenn die lichte Höhe von 4.50 m über Strassen und von 2.50 m über Gehwegen eingehalten wird.

  • Bei Einmündungen und engen Kurven muss in einer Höhe zwischen 0.60 m und 3.00 m ein sichtfreier Raum gewährleistet sein.

  • Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

  • Damit die Strassenreinigungsarbeiten nicht behindert werden, müssen Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freigehalten werden. 

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sicht- und verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.


Für jeden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit danken wir bestens.

 

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
02.07.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

Mitteilung vom:
26.05.2025

Die Gemeindeversammlung vom 7. November 2024 hat für die Sanierung des Guldiweg einen Verpflichtungskredit genehmigt. Nun werden die Arbeiten ab Anfangs Juni bis etwa Ende November 2025 umgesetzt. Die Bauarbeiten beginnen am Rütiweg und werden in einem ersten Schritt bis zum Drillweg ausgeführt. Anschliessend folgt das Teilstück Drillweg bis Lättweg und zum Abschluss vom Lättweg bis zur Schweizergasse. 

Nach der erstellen der Werkleitungen (Wasserleitung, Elektrotrasse, öffentliche Beleuchtung) wird der Strassenbau in Angriff genommen. Ziel ist, dass die Bauarbeiten mit den Belagsarbeiten bis Ende November abgeschlossen sind.

Da die örtlichen Gegebenheiten sehr beengt sind und für die Anstösser mit Behinderungen zu rechnen ist, bittet die Bauverwaltung darum, die Baustelle grosszügig zu umfahren. Die Zufahrten zum Guldiweg werden je nach Baufortschritt mit einer Sackgasse Signalisation beschildert. 

Die Bauunternehmung, die Bauleitung und die Bauherrschaft bedanken sich bei den Betroffenen für ihr Verständnis und entschuldigen sich für die allfällig entstehenden Unannehmlichkeiten.

Mitteilung vom:
20.02.2025

Baustelleninfo Strassensperrung

Im folgenden Flyer finden Sie genauere Informationen zur Strassensperrung Suhrenmattstrasse / Binzmattweg.
 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.