Aktuelles

Mitteilung vom:
10.07.2026

Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind vom 6. Juli bis 7. August 2026 wie folgt reduziert:


Montag, Mittwoch bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Dienstag: 08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 18.00 Uhr
 

Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können mit den jeweiligen Bereichen direkt vereinbart werden. Bei Todesfällen ausserhalb der Sommeröffnungszeiten, können Sie sich per E-Mail an kanzlei@oberentfelden.ch wenden.

Ab Montag, 10. August 2026 gelten wieder die üblichen Telefon- und Schalteröffnungszeiten.

Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal wünschen Ihnen schöne Sommertage.

Mitteilung vom:
09.07.2026

Ab Montag, 3. August 2026, beginnen im Strassenabschnitt Isegüetlistrasse 29 bis 33a/b sowie an der Schönenwerderstrasse 19 bis 21 Bauarbeiten im Rahmen unseres Netzanpassungsprojekts. Die Arbeiten werden durch die Valli AG Strassenbau, Buchs AG, sowie die AEW Energie AG, Lenzburg, ausgeführt.

Ziel dieses Projekts ist die Anpassung des Stromnetzes aufgrund des geplanten Neubaus auf den Parzellen Schönenwerderstrasse 19 bis 21. Zudem werden neue Rohranlagen verlegt, um bestehende Liegenschaften sternförmig an die neu zu erstellende Elektroverteilkabine anschliessen zu können.

Der Zugang zu den Liegenschaften bleibt für Fussgänger und Personenwagen nach Möglichkeit gewährleistet. Der Strassenabschnitt Isegüetlistrasse 29 bis 33a/b wird partiell gesperrt. Ersatzparkplätze für die Anrainer werden von der Bauleitung zur Verfügung gestellt.

Über geplante, kurzzeitige Stromunterbrüche (i. d. R. 4 Stunden) informieren wir Sie rechtzeitig mittels Karteneinwurf in die Briefkästen oder persönlich. Der Abschluss der Arbeiten ist derzeit auf Ende Oktober 2026 vorgesehen. Witterungsbedingte Verzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und setzen alles daran, die Beeinträchtigungen während der Bauzeit so gering wie möglich zu halten.

Technische Betriebe Oberentfelden

Mitteilung vom:
02.07.2026

Aufgrund der Demission von Markus Schenker ist der Sitz der Finanzkommission neu zu besetzen. Die Ersatzwahl wurde festgelegt auf Sonntag, 27. September 2026.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im 1. Wahlgang sind auch nicht angemeldete Personen wählbar.

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Oberentfelden, 2. Juli 2026                                                   Wahlbüro

Mitteilung vom:
01.07.2026

Drohnen sind in Oberentfelden wie überall im Land immer häufiger anzutreffen. Der Gemeinderat informiert über die geltenden Vorschriften — sowohl für Drohnenbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Bevölkerung, die von Drohnenflügen in ihrer Umgebung betroffen sein kann.

Voraussetzungen für private Drohnenpilotinnen und -piloten

Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss folgende Pflichten erfüllen:

  • Registrierung: Drohnenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich über die Plattform dLIS des BAZL registrieren. Die dabei ausgestellte UAS-Betreibernummer ist dauerhaft und gut lesbar an der Drohne anzubringen. Ausgenommen sind lediglich Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensoren.
  • Schulung und Prüfung: Für Drohnen ab 250 g ist ein Kompetenznachweis (Online-Schulung A1/A3 beim BAZL) obligatorisch. Drohnen unter 250 g sind ausgenommen; die freiwillige Schulung wird aber empfohlen.

  • Haftpflichtversicherung: Für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von CHF 1 Million gesetzlich vorgeschrieben.

  • Mindestalter: Der selbständige Betrieb einer Drohne ist ab 16 Jahren gestattet.

  • Remote ID (Fernidentifizierung): Während des gesamten Flugs muss die Fernidentifizierungsfunktion der Drohne aktiviert sein. Diese ermöglicht Behörden im Bedarfsfall die Identifikation des Betreibers.

Verhaltensregeln beim Fliegen

  • Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund; höher nur mit BAZL-Bewilligung

  • Drohne jederzeit in direkter Sichtweite halten (ohne technische Hilfsmittel)

  • Nicht über Menschenansammlungen fliegen

  • Bemannten Luftfahrzeugen ist jederzeit Vortritt zu gewähren

  • Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) dürfen nicht behindert werden; bei Blaulichtorganisationen in der Nähe ist die Drohne unverzüglich zu landen

  • Vor jedem Flug Flugverbots- und Einschränkungszonen auf der offiziellen Drohnenkarte des Bundes prüfen

Kamera und Datenschutz: Rechte der Bevölkerung

Die meisten privaten Drohnen sind mit einer Kamera ausgerüstet. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Zivilgesetzbuch schützen die Bevölkerung vor unerlaubten Aufnahmen. Folgendes gilt:

  • Personen dürfen ohne ihr Einverständnis nicht gezielt fotografiert oder gefilmt werden.

  • Aufnahmen über private Grundstücke, Gärten oder Terrassen sind ohne Einwilligung der Eigentümerschaft unzulässig.

  • Wer sich durch eine Drohne unzulässig überwacht fühlt, kann dies bei der Kantonspolizei Aargau melden.

  • Drohnen mit Kamera müssen registriert sein, auch wenn sie unter 250 g wiegen.

Appell des Gemeinderats

Der Gemeinderat ruft alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer dazu auf, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Drohnen können Lärm verursachen, Tiere aufschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigen — insbesondere wenn sie in Wohnquartieren, über Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen eingesetzt werden. Verantwortungsvolles Fliegen ist kein blosses Gebot der Vorschrift, sondern des nachbarschaftlichen Respekts.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen sowie die interaktive Karte mit allen Flugverbots- und Einschränkungszonen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL):

Mitteilung vom:
30.06.2026

Bitte helfen Sie mit, die immer knapper werdenden Grundwasserreserven zu schonen, und verzichten Sie auf folgende hohe Wasserverbräuche:

  • Bewässerung von privaten und öffentlichen Rasenflächen/Grünanlagen
  • Abspritzen von Plätzen
  • Waschen von Autos
  • Befüllen von Pools und Teichen
  • Häufiger Betrieb von Waschmaschinen und Geschirrspüler
    (nur volle Geräte betreiben)
  • Gartenbewässerungen wenn möglich mit Regenwasser ab Tanks bewässern
  • Allgemeiner umsichtiger Umgang im Haushalt bei der Körperpflege (kurze Duschen bevorzugen, kein unnötiges Baden)

Das Grundwasser ist nach wie vor nicht auf Erholungskurs und sinkt leider immer noch stark ab. Die hohen Verbrauchszahlen senken den Spiegel zurzeit wöchentlich um 10 cm. Der Quellwasserertrag ist stark rückläufig.

Bei zunehmend kritischem Wassermangel kann der Gemeinderat die vorgängig genannten Bezüge verbieten, die Wasserlieferung generell einschränken oder unterbrechen. Der Gemeinderat möchte jedoch möglichst lange von solchen Massnahmen absehen. Helfen Sie daher bitte mit, die Trinkwasserressourcen zu schonen.

Fazit: Wasser sparen ist in dieser Situation kein Verzicht auf Lebensqualität, sondern ein Akt der Solidarität und der Vernunft. Wenn alle mitziehen, lässt sich der wöchentliche Rückgang des Grundwasserspiegels drastisch bremsen

Wir bedanken uns für Ihren Beitrag in unser allem Interesse!

Der Gemeinderat

Mitteilung vom:
30.06.2026

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 haben die Stimmberechtigten sämtliche traktandierten Geschäfte gutgeheissen. Im Zentrum der Versammlung stand der Verpflichtungskredit von CHF 9,3 Mio. für den künftigen Heimfall einer Zweifachsporthalle, welche der Kanton Aargau auf seine Kosten in Oberentfelden erstellt. Die Vorlage wurde nach einigen Voten der anwesenden Stimmberechtigten deutlich angenommen.

Die geplante Zweifachsporthalle steht im Zusammenhang mit der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS), welche aufgrund steigender Lernendenzahlen zusätzlichen Schulraum benötigt und daher in Oberentfelden ein Provisorium einrichtet. Während der Kanton die Sporthalle erstellt, finanziert und bis voraussichtlich 2035 für den Schulsportunterricht nutzt, erhält die Gemeinde Oberentfelden anschliessend die Möglichkeit, die Anlage langfristig als eigene Sportinfrastruktur zu übernehmen.

Der Begriff «Provisorium» bezieht sich ausschliesslich auf die Nutzung durch die BFGS. Die Sporthalle selbst wird als vollwertiges und dauerhaftes Gebäude erstellt und ist auf eine deutlich längere Nutzungsdauer als die 35-jährige Baurechtsdauer ausgelegt. Nach dem Heimfall kann die Halle von der Einwohnergemeinde langfristig weitergenutzt werden.

Visualisierung einer möglichen Umsetzung

Gemeindeammann Yvette Körber zeigte den Stimmberechtigten auf, weshalb der Gemeinderat das Projekt unterstützt. Gemäss der Masterplanung der Schulliegenschaften besteht in Oberentfelden bereits heute ein hoher Bedarf an Hallenkapazitäten. Das prognostizierte Schülerwachstum sowie die hohe Auslastung der bestehenden Turnhallen führen dazu, dass zusätzlicher Hallenraum benötigt wird. Gleichzeitig weist die bestehende Turnhalle Erlenweg einen erheblichen Sanierungsbedarf auf.

Der Gemeinderat verglich die geplante kantonale Lösung mit einem möglichen Ersatzneubau der Turnhalle Erlenweg. Während ein solcher Neubau frühestens ab 2028 realisiert werden könnte und lediglich eine Einfachturnhalle schaffen würde, entsteht mit dem kantonalen Projekt bereits ab 2027 eine zusätzliche Zweifachsporthalle. Zudem trägt der Kanton die gesamten Erstellungskosten von maximal rund CHF 12 Mio. und übernimmt während seiner Nutzungsdauer sämtliche Betriebs- und Unterhaltskosten. Nach dem Heimfall stehen der Gemeinde zwei zusätzliche Halleneinheiten zur Verfügung. Damit können die Kapazitäten für die Schule und Vereine langfristig verbessert werden.

Der Gemeinderat betonte zudem, dass die Gemeinde von einer kantonalen Investition profitiert, ohne selbst als Bauherrin auftreten zu müssen. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten für die Hallenbelegung und eine spürbare Entlastung der bestehenden Sportinfrastruktur. Wichtig ist zudem: Die Einwohnergemeinde finanziert weder die Planung noch die Erstellung der Sporthalle. Diese Kosten werden vollständig vom Kanton Aargau übernommen. Der von der Einwohnergemeindeversammlung bewilligte Verpflichtungskredit von CHF 9,3 Mio. stellt den maximalen Betrag dar, welcher der Gemeinde beim späteren Heimfall der Sporthalle entstehen kann. Der Gemeinderat erachtet die damit verbundenen Risiken als vertretbar und ist überzeugt, dass die langfristigen Vorteile für die Gemeinde überwiegen.

Neben der Zweifachsporthalle genehmigte die Einwohnergemeindeversammlung das Protokoll der letzten Versammlung, den Rechenschaftsbericht 2025, die Verwaltungsrechnung 2025 sowie die Kreditabrechnungen für die Sanierung der Holzikergasse und das Trennsystem Holzstrasse–Uerke. Abschliessend informierte der Gemeinderat über verschiedene Projekte sowie aktuelle Entwicklungen.

Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet am 12. November 2026 statt.

Mitteilung vom:
30.06.2026

Infolge „Unterhaltsarbeiten“ im Bereich des Waldes ist ab Montag, 13. Juli 2026, von 07:30 Uhr bis am Freitag, 17. Juli 2026, bis 17:00 Uhr die Ortsverbindungsstrasse Oberentfelden - Schönenwerd in beiden Fahrtrichtungen für jeglichen Verkehr gesperrt.

Die entsprechende Umleitung wird in beiden Gemeinden Oberentfelden und Schönenwerd signalisiert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.                                                                             

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
25.06.2026

Ab Montag, 6. Juli 2026, beginnen am Birkenweg Bauarbeiten im Rahmen unseres Netzanpassungsprojekts. Die Arbeiten werden durch die Valli AG Strassenbau, Buchs, sowie die AEW Energie AG, Lenzburg, ausgeführt.

Ziel dieses Projekts ist die Anpassung des Stromnetzes aufgrund des Neubaus am Birkenweg 4. Zudem werden neue Rohranlagen verlegt, um künftig weitere Liegenschaften am Birkenweg sternförmig an die neu zu erstellende Elektroverteilkabine anschliessen zu können.

Der Zugang zu den Liegenschaften bleibt für Fussgänger und Personenwagen nach Möglichkeit gewährleistet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse wird die ortskundige Anwohnerschaft gebeten, den entsprechenden Strassenabschnitt zu meiden und Alternativrouten zu verwenden.

Über geplante kurzzeitige Stromunterbrüche (i.d.R. 4 Stunden) der Liegenschaften Birkenweg 2, 6, 8 und 10 vom 10 bis 14. Juli 2026 informieren wir Sie rechtzeitig mittels Karteneinwurf in die Briefkästen oder persönlich. Der Abschluss der Arbeiten ist derzeit auf Ende Juli 2027 vorgesehen. Witterungsbedingte Verzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bemühen uns, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Technische Betriebe Oberentfelden

Mitteilung vom:
25.06.2026

Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung haben eine Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Sie haben beschlossen, die Gefahrenstufe per 24. Juni um 18 Uhr auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Niederschläge, die zu einer Entschärfung der Situation beitragen könnten, sind in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.
 

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Weitere Verhaltenshinweise bei finden sie im Merkblatt.


 

Mitteilung vom:
25.06.2026

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 13. November 2025
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  3. Passation und Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2025
  4. Genehmigung der Kreditabrechnungen Sanierung Holzikergasse und Trennsystem
    Holzstrasse – Uerke
  5. Genehmigung des Verpflichtungskredits über CHF 9'300'000 für die Erstellung einer Zweifachsporthalle (Heimfall)

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025

Oberentfelden, 25. Juni 2026                                                Gemeinderat

Mitteilung vom:
23.06.2026

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls vom 16. Juni 2025
  2. Passation und Genehmigung der Rechnung 2025
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2025
  4. Genehmigung des Budgets 2027

Gegen alle Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation von einem Zehntel der Stimm­berechtigten das Referendum ergriffen werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeinde­kanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde­kanzlei zur Kontrolle des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2025

Oberentfelden, 25. Juni 2026                                                Gemeinderat

Mitteilung vom:
17.06.2026

Im Rahmen der Bauarbeiten für die Umlegung der Erdgasleitung sowie den Neubau der Brücke an der Suhrentalstrasse wird im Bereich des Schützenhauses Ankermatt in Muhen ein Installationsplatz für den Bauunternehmer eingerichtet und betrieben. Die Zu- und Wegfahrten erfolgen von Muhen her über die Rütelistrasse.

Um die Sicherheit auf dem Radweg entlang der Holzikergasse / Rütelistrasse auch während der Bauarbeiten weiterhin zu gewährleisten, wurde unter Berücksichtigung des Baustellenverkehrs eine Anpassung der Signalisation vorgenommen.

Mit der Markierung eines Stoppbalkens soll die teilweise unübersichtliche Verkehrssituation entschärft und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden bestmöglich erhöht werden.

Wir bitte die Betroffenen um die notwendige Rücksicht und danken für das Verständnis.

 

 

Mitteilung vom:
11.06.2026

Sanierung Nelkenweg, Oberentfelden

Die Bauarbeiten am Nelkenweg verlaufen planmässig und liegen derzeit vor dem vorgesehenen Bauprogramm. Die bis zum Äntenfest geplanten Arbeiten konnten bereits abgeschlossen werden. Zurzeit erstellt die Bauunternehmung das Elektrohaupttrassee bis zum Erlenweg. Anschliessend sind die Kanalisations- und Wasserleitungsarbeiten im gleichen Abschnitt vorgesehen. Da diese Arbeiten in den Zeitraum des Äntenfests fallen, haben die Bauherrschaft und die Unternehmung beschlossen, den Arbeitsunterbruch zu verlängern.

 

Die Bauarbeiten ruhen daher vom Samstag, 13. Juni 2026 bis und mit Sonntag, 28. Juni 2026. (Ende Äntenfest). Ab dem 29. Juni 2026 werden die Arbeiten wieder aufgenommen.

 

Die Firma Valli Strassenbau AG unterbricht die Bauarbeiten ebenfalls vom Samstag, 18. Juli 2026, bis und mit Sonntag, 2. August 2026, infolge der beantragten und bewilligten Betriebsferien. Die Bauarbeiten werden anschliessend wieder aufgenommen. Der Abschluss der Arbeiten ist wie geplant auf Mitte Oktober 2026 vorgesehen.

 

Der Bereich Planung und Bau sowie die beteiligte Unternehmung danken der Bevölkerung und den Anstössern für das entgegengebrachte Verständnis während der Bauarbeiten.

Mitteilung vom:
11.06.2026

Aufgrund der Demission von Tamara Zilli ist der Sitz der Steuerkommission neu zu besetzen. Die Ersatzwahl wurde festgelegt auf Sonntag, 27. September 2026.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 14. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im 1. Wahlgang sind auch nicht angemeldete Personen wählbar.

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Oberentfelden, 8. Juni 2026                                                  Wahlbüro

Mitteilung vom:
08.06.2026

Oberentfelden ist eine dynamisch wachsende Gemeinde mit über 9'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gemeinde liegt südlich von Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem nahen Autobahnanschluss gut erreichbar.


Hier finden Sie alle offenen Stellen der Gemeinde Oberentfelden (inkl. Lehrstellen). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson des jeweiligen Inserats.

Mitteilung vom:
05.06.2026

Falls Sie Ihre Sommerferien im Ausland verbringen möchten, vergessen Sie nicht, Ihre Reiseausweise auf die Gültigkeit zu überprüfen, damit Sie Ihren Urlaub auch geniessen können!

Ausstellung Reisepass
Der Reisepass wird durch das Ausweiszentrum in Aarau ausgestellt. Beachten Sie das Kombiangebot mit welchem Reisepass und Identitätskarte (ID) vergünstigt beantragt werden können. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Ausstellung Identitätskarte (ID)
Falls Sie lediglich eine Identitätskarte (ID) benötigen, kann diese bei den Einwohnerdiensten Oberentfelden beantragt werden. Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie unter
diesem Link.

Ausländische Reisedokumente
Ausländische Staatsangehörige haben die Reisedokumente über die Vertretung in der Schweiz (Konsulat oder Botschaft) zu beantragen. Unter diesem Link finden Sie eine Liste mit den ausländischen Vertretungen in der Schweiz.

Mitteilung vom:
03.06.2026

Im Juli werden kostenpflichtige Mahnungen für nicht eingereichte Steuererklärungen versendet. Falls Sie Ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, dies bis spätestens 30. Juni 2026 nachzuholen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, stellen Sie bitte rechtzeitig ein Fristverlängerungsgesuch über diesen Link.

Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Steuern gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:
20.05.2026

Am 12. September 2026 findet der Aargauer Familientag erstmals in Oberentfelden statt. Der Anlass wird auf dem Schulareal der Oberstufe an der Isegüetlistrasse durchgeführt und bietet von 10.00 bis 15.00 Uhr ein abwechslungsreiches Programm für Gross und Klein.

Familien sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gemeinde und tragen zu einem starken und lebendigen Zusammenleben bei. Mit dem Familientag möchten wir Begegnungen zwischen den Generationen ermöglichen, die Gemeinschaft stärken und die vielfältigen Angebote in Oberentfelden sichtbar machen. Gleichzeitig bietet der Anlass Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung innerhalb der Gemeinde.

Weitere Informationen zum Anlass finden Sie im Flyer.

Mitteilung vom:
07.05.2026

Die Rechnungen für das Hundesteuerjahr 2026 bis 2027 werden den Hundehaltern im Mai 2026 zugestellt. Die Hundetaxe wird mit Stichtag 30. April erhoben und beträgt wie bisher 120 Franken und ist für das Halten eines mehr als 3 Monate alten Hundes zu entrichten.

Neue Hundehalter werden gebeten, ihren Hund jeweils innert 10 Tagen mit einer Kopie des Heimtierausweises persönlich bei den Einwohnerdiensten oder per Mail (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) anzumelden. Bei einem Halterwechsel oder Todesfall sind die Einwohnerdienste ebenfalls zu informieren.

Für Auskünfte stehen die Einwohnerdienste (062 737 51 10) gerne zur Verfügung.

Mitteilung vom:
06.05.2026

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird die Sprachstandserhebung eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt im Kanton Aargau flächendeckend eingeführt. Die Gemeinde Oberentfelden hat sich bereits im Januar 2026 entschieden, die Sprachstandserhebung in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau sowie der Universität Basel freiwillig durchzuführen.

Die Ergebnisse zeigen, dass rund die Hälfte der Kinder einen Sprachförderbedarf aufweist. Im Rahmen der Erhebung wurden sprachliche Entwicklungsverläufe, das Sprachumfeld sowie die sprachlichen Kompetenzen der Kinder erfasst. Ziel war die frühzeitige Feststellung eines allfälligen Förderbedarfs. Insgesamt wurden 91 Familien angeschrieben, 86 Kinder konnten in die Auswertung einbezogen werden. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 94,5 %.

Die Gemeinde Oberentfelden ist durch eine ausgeprägte sprachliche Vielfalt geprägt, über 60 % der Kinder wachsen mehrsprachig auf. Die Bedeutung der frühen Sprachförderung wurde in Oberentfelden frühzeitig erkannt. Aus diesem Grund startete die Gemeinde im Jahr 2024 ein eigenes Frühförderungsprogramm. Dieses richtet sich an Kinder ab etwa zweieinhalb Jahren bis zum Kindergarteneintritt und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kindergärten. Der Schwerpunkt liegt in der gezielten Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie in der Förderung grundlegender sprachlicher und sozialer Kompetenzen. Dieses Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren ausgelegt. Ende Juli 2026 kann die Evaluation für das zweite Projektjahr erfolgen.

Die Ergebnisse der Sprachstandserhebung 2026 bestätigen den eingeschlagenen Weg der Gemeinde Oberentfelden. Für das Projekt selbst aber auch für die künftige sprachliche Förderung der betroffenen Kinder bildet die Sprachstandserhebung eine wichtige Planungsrundlage. Die Frühförderung bleibt somit ein wichtiges Anliegen der Gemeinde. Um die Chancengleichheit von Kindern weiterhin fördern zu können, wird in der Gemeinde Oberentfelden auf bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sprachlichen Förderung auch im weiteren Projektjahr 2026/27 grosser Wert gelegt.

Mitteilung vom:
08.04.2026

In der Woche vom 13. April 2026 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung des Nelkenweges durch die Firma Valli AG Strassenbau aus Aarau. Mit dem genehmigten Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung wird die öffentliche Kanalisationsleitung gemäss den geltenden Normen neu erstellt. Die Technischen Betriebe erweitern das Elektrotrasse inklusiv Anschluss an die Trafostation Kindergarten. Ebenfalls wird die Wasserleitung gemäss den zu erwarteten Bedürfnissen angepasst. Das Versetzen der Randabschlüsse, der Einbau einer Heissmischtragdeckschicht und die Fertigstellungsarbeiten schliessen die Sanierungsarbeiten ca. Ende Oktober 2026 ab.

Vor und in der Zeit des „Äntenfestes“ werden die Bauarbeiten unterbrochen und die Baustelle wird vorübergehend geräumt. 

Während den Bauarbeiten sind keine Umleitungen zu erwarten, und der Zugang zu den privaten Liegenschaften wird, wenn möglich, immer gewährleistet sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten und Lärmemissionen bitten die beauftragte Bauunternehmung und die Bauherrschaft um Verständnis.

Planung und Bau Oberentfelden

Mitteilung vom:
30.03.2026

Die Bundeskanzlei hat am 25. März 2026 ein Video für Stimmberechtigte über das korrekte Ausfüllen von Unterschriftenlisten publiziert.

Mitteilung vom:
17.02.2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Steuererklärung 2025

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.

    Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
    Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
    Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen.
  • Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
  • Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
    • 1. Mahnung Fr. 35.00
    • 2. Mahnung Fr. 50.00
    • Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
  • Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
  • Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).

Provisorische Steuerrechnung 2026

Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.

Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.

Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.

Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

 

Mitteilung vom:
02.07.2025

Genauere Information zur Sanierung Sagigut erhalten Sie entweder über den obigen QR-Code oder den folgenden Link:

digitale Baustelleninformation

 

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.