Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Steuererklärung 2025
Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist der 31. März 2026. Bitte beachten Sie Folgendes:
- Das Ausfüllen der Steuererklärung erfolgt erstmals mit eTAX AARGAU. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Der Import der Vorjahresdaten aus EasyTax ist möglich.
Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Bei vollständig elektronischer Übermittlung sind dem Bereich Steuern keine Unterlagen mehr einzureichen. Ein Ausdruck der Steuererklärung via eTAX AARGAU für die Einreichung ist nicht möglich und notwendig.
Die Belege zur Steuererklärung können weiterhin teilweise oder vollständig in Papierform zusammen mit dem Umschlagsbogen dem Bereich Steuern eingereicht werden. Die Verarbeitung ist einfacher, wenn keine Klarsichtmappen oder Büro- und Heftklammern verwendet werden.
Falls die Steuererklärung nicht via eTAX AARGAU ausgefüllt werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung handschriftlich oder mit Dr. Tax auszufüllen und einzureichen. - Unter www.ag.ch/steuern können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragt werden.
- Mit der Änderung des kantonalen Steuergesetzes und der zugehörigen Verordnung auf 2019, wurden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen rechtlich verankert. Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen werden folgende Mahngebühren erhoben:
- 1. Mahnung Fr. 35.00
- 2. Mahnung Fr. 50.00
- Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
- Unter www.steuern-easy.ch finden sich wertvolle Informationen und viele Tipps zum Thema Steuern. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
- Für Fragen zu offenen Steuerforderungen kontaktieren Sie bitte direkt den Bereich Finanzen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40).
Provisorische Steuerrechnung 2026
Im Februar 2026 werden den Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 sowie die provisorische Steuerrechnung 2026 zugestellt.
Die provisorische Steuerrechnung basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Falls sich die Einkommensverhältnisse seitdem verändert haben (beispielsweise Erwerbsbeginn nach Studium, Arbeitslosigkeit, tieferes oder höheres Pensum usw.), kann die provisorische Rechnung angepasst werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den Bereich Steuern unter 062 737 51 30 oder steuern@oberentfelden.ch.
Falls Sie die provisorischen Steuern nicht bis Ende Oktober 2026 bezahlen können, ist frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Finanzen aufzunehmen (finanzen@oberentfelden.ch oder 062 737 51 40). Alternativ ist es auch möglich, das Gesuch direkt online einzureichen (Ratenzahlungen für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen). In Ausnahmefällen können Raten vereinbart oder die Zahlungsfrist verlängert werden. Für Ausstände ab dem 1. November 2026 wird in jedem Fall ein Verzugszins verrechnet.
Einem allfälligen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ist die neue Referenznummer des Einzahlungsscheins der Steuern 2026 zu hinterlegen, da sich die Nummer jedes Jahr verändert.

