Dienstjubiläen
Markus Linder, Mitarbeiter des Werkhofs, durfte am 1. April 2023 sein 30-jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeinde Oberentfelden feiern. Am 1. Mai 2023 feierten Rolf Gränicher, Mitarbeiter des Werkhofs, das 35-jährige und Rolf Merk, Mitarbeiter der Technischen Betriebe, das 10-jährige Jubiläum. Der Gemeinderat gratuliert zu diesen tollen Jubiläen. Ihre zahlreichen Verdienste und stets zuverlässige und wertvolle Arbeit werden ihnen herzlich verdankt.
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Juni 2023
1.  Protokoll
2.  Passation und Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2022
3.  Genehmigung von Kreditabrechnungen
a)Â Â Hallenbad Entfelden
b)Â Â Hintere Bahnhofstrasse 1
c)Â Â Sanierung Brunnmattweg
d)Â Â Sanierung Fliederweg
e)Â Â Sanierung Pilatusweg
f)Â Â Â Sanierung Uerkenweg
4.  Rechenschaftsbericht 2022
5.  Einführung Smart Meter
6.  Soziale Dienste; Stellenplanerhöhung um 150 %
7.  Kurzinformation Grossprojekte
8.  Verschiedenes und Umfrage
Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Mai 2023
1.        Protokoll
2.        Passation und Genehmigung der Rechnung 2022
3.        Rechenschaftsbericht 2022
4.        Nutzungsrecht für ein Bauprojekt auf der Parzelle Nr. 491;
Ermächtigung an den Gemeinderat
5.        Beratung und Genehmigung des Budgets 2024
6.        Verschiedenes und Umfrage
Hundetaxe 2023
Gestützt auf § 7 des Hundegesetzes sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten bei der Gemeinde anzumelden. Alle registrierten Hundehalter erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2023 autoÂmatisch zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher 120 Franken. Der Versand der Rechnungen für das Jahr 2023 erfolgt im Verlauf vom Monat Mai. Neue Hundehalter werden gebeten, ihren Hund jeweils innert 10 Tagen mit einer Kopie des Heimtierausweises persönlich oder per Mail (einwohnerdienste@oberentfelden.ch) bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Bei einem Halterwechsel oder Todesfall sind die Einwohnerdienste ebenfalls zu informieren.Â
Leinenpflicht für Hunde
Im Frühling und Frühsommer sind Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche mit der Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.Â