eFristerstreckungsgesuch

  • Einreichungsfrist für unselbstständig Erwerbende: 31. März 2025
  • Einreichungsfrist für selbstständig Erwerbende: 30. Juni 2025
  • Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist eine Fristerstreckung zu beantragen
  • Für Mahnungen nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühr für die erste Mahnung beträgt Fr. 35.–, für die zweite Fr. 50.–. (§ 65a Abs. 1 Verordnung zum Steuergesetz [StGV])

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.