Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; stille Wahl im 1. Wahlgang
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den 1. Wahlgang von einem Mitglied der Finanzkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als gewählt erklärt:
- Valenti Salvatore, 1965, von Ehrendingen AG, Unterdorfstrasse 22, neu (EVP)
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
