Als Wochenaufenthalter müssen Sie sich bei den Einwohnerdiensten der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird von den Einwohnerdiensten der zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Mit dem Heimatausweis erklärt die Wohnsitzgemeinde, dass der Heimatschein dort deponiert ist. Der Heimatausweis ist in der Regel auf 1 Jahr befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Für die Ausstellung einer Heimatausweises wird eine Gebühr von CHF 20.00 verrechnet.
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Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Einwohnerdienste.
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