Dienstjubiläum von Patrik Stegmüller
Am 1. September 2026 kann Patrik Stegmüller auf insgesamt 10 Dienstjahre bei der Gemeinde Oberentfelden zurückblicken. Seinen beruflichen Weg bei der Gemeinde Oberentfelden begann er mit einer dreijährigen Berufslehre. Nachdem er ausserhalb von Oberentfelden weitere berufliche Erfahrungen gesammelt hatte, kehrte er am 1. September 2019 als stellvertretender Leiter des Regionalen Betreibungsamts nach Oberentfelden zurück. Der Gemeinderat dankt ihm für sein Engagement und die geleistete Arbeit, gratuliert ihm zu diesem Jubiläum und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.
__________________
Aktuell informiert über unsere Webseite
Auf der Webseite der Gemeinde Oberentfelden finden Sie laufend aktuelle Informationen und wichtige Termine. Neben Hinweisen zu Veranstaltungen und Dienstleistungen informieren wir auch über politische Geschäfte, Gemeindeversammlungen sowie Wahlen und Abstimmungen.
Ebenfalls publiziert werden aktuelle Baustelleninformationen, Verkehrseinschränkungen, geänderte Öffnungszeiten sowie kurzfristige Hinweise, beispielsweise zu Feuerverboten oder ausserordentlichen Ereignissen.
Ein regelmässiger Besuch auf www.oberentfelden.ch lohnt sich.
__________________
Bereitstellung von Kehrichtsäcken
Wir bitten Sie die Kehrichtsäcke an den Abfuhrtagen frühestens ab 05.00 Uhr bis spätestens 07.00 Uhr und nicht bereits am Vorabend bereitzustellen. Durch Wildtiere aufgerissene Kehrichtsäcke stellen ein ernsthaftes hygienisches und ästhetisches Problem dar. Weitere Informationen entnehmen sie dem Entsorgungskalender. Bei Fragen steht der Werkhof (062 723 20 51) oder der Bereich Planung und Bau (062 737 51 70) gerne zur Verfügung.
__________________
Hundekot aufheben
Hundehaltende haben die Verpflichtung den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen. Konkret muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen der Hundekot aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden. Die Gemeinde sorgt für ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet. Wird der Hund einer anderen Person anvertraut, hat die hundehaltende Person dafür zu sorgen, dass diese Person in der Lage ist, die Hundehalterpflichten wahrzunehmen.




