Handlungsfähigkeitszeugnis

 

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 12 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann beim Familiengericht Aarau bestellt werden.
 

Familiengericht Aarau
Kasinostrasse 5
5000 Aarau
062 836 56 36

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

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