Kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025

Mitteilung vom
28.04.2025

Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder)
  • Gemeindeammann
  • Vizeammann
  • Finanzkommission (5 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
  • Wahlbüro (3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder)

Anmeldeverfahren

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben. Im ersten Wahlgang sind auch nicht angemeldete Personen wählbar.

Stille Wahlen

Für die Gemeinderatswahlen findet zwingend ein Urnengang statt. Eine stille Wahl ist erst in einem allfälligen zweiten Wahlgang möglich.

Werden für die übrigen Behörden und Kommissionen nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nach­meldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl für gewählt erklärt (§ 30a GPR).

2. Wahlgang

Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Merkblatt und Wahlvorschläge

Untenstehend finden Sie das Merkblatt sowie die Formulare für die Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang.

 

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5036 Oberentfelden

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