Parzelle Nr. 591+820
Isegüetlistrasse
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.
Die kompletten Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Planung und Bau im 2. Stock eingesehen werden.