Der Bundesrat hat am 20. März 2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten ab sofort und rückwirkend auf den 17. März 2020. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Sozialversicherungen. Â
Online-Schalter
SVA-Zweigstelle
Prämienverbilligung 2021
Das Verfahren für die Prämienverbilligung (PV) 2021 hat gestartet. Bis Ende September 2020 erfolgt der reguläre Hauptversand der Anmeldecodes. Wer bis Ende September keinen Code für die PV 2021 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2020 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.sva-ag.ch/anmeldungpv2021