Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste
Amtliche Publikationen
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde ist der Landanzeiger. Die Zeitung wird wöchentlich gratis an alle Haushaltungen verteilt. Zudem können die Publikationen sowie die Zeitung online eingesehen werden.
Umzug / Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Oberentfelden oder innerhalb Ihres bisherigen Wohngebäudes umziehen, sind Sie dazu verplichtet, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten umzumelden.
Melden Sie Ihren Umzug bequem unter e-Umzug.
Abmeldung
Wegzug innerhalb der Schweiz
Wenn Sie in der Gemeinde Oberentfelden Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz aufgeben, sind Sie dazu verpflichtet, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abzumelden.
Melden Sie sich bequem unter e-Umzug ab. Mit der e-Umzugsmeldung erledigen Sie Ihre Ab- und Anmeldung gleichzeitig.
Anmeldung
Eine Anmeldung in der Gemeinde Oberentfelden muss innert 14 Tagen gemeldet werden. Es gilt folgendes zu beachten:
Zuerst muss die Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde vorgenommen werden. Erst danach erfolgt die Anmeldung in der Gemeinde Oberentfelden. Diese muss persönlich bei den Einwohnerdiensten oder online via eUmzug vorgenommen werden. Wir benötigen folgende Unterlagen:
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