Baugesuche

Bauherrschaft
Notterkran Immobilien AG, Bahnhofstrasse 23, 5623 Boswil
Bauvorhaben
Erstellen neue Fahnenmasten Notterkran AG
Parzelle 2516
Industriestrasse 29
Öffentliche Auflage
15. März 2024 bis 17. April 2024

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Schumacher Matter Marlis und Matter Hansjörg, Lerchenweg 18, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Ersatz Oelheizung durch eine Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Parzelle Nr. 1349
Lerchenweg 18
Öffentliche Auflage
1. März 2024 bis 4. April 2024 (verlängerte Auflagefrist)

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Siegenthaler-Dürsteler Brigitte und Alfred, Brunnmattweg 65, 5036 Oberentfelden
Bauvorhaben
Festverglasung Velounterstand
Parzelle Nr. 1900
Brunnmattweg 65
Öffentliche Auflage
1. März 2024 bis 4. April 2024 (verlängerte Auflagefrist)

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Bauherrschaft
Stiftung Orte zum Leben, Tiliastrasse 2, 5600 Lenzburg
Bauvorhaben
Fensteranpassung
Parzelle Nr. 2323
Alte Luzernstrasse 5
Öffentliche Auflage
23. Februar 2024 bis 25. März 2024

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Diese müssen einen Antrag enthalten und sind zu begründen. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.

Die Baugesuchsakten können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.

 

Pikettdienste

Elektrizitätsversorgung
Eniwa AG, Buchs                      Telefon 062 835 02 90

Wasserversorgung
aquaPartner AG, Kölliken         Telefon 079 103 80 00