Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Bei der Gemeindekanzlei können Sie Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien beglaubigen lassen. Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Die Kopien für Beglaubigungen werden durch die Gemeindekanzlei angefertigt. Es muss ein gültiges Ausweispapier (Identitätskarte oder Pass) vorgelegt werden.
Gebühren
Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20.00
Beglaubigte Kopien: erste Seite CHF 10.00, jede weitere Seite CHF 1.00.
