Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste
Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. Bestellen Sie den Auszug online oder persönlich am Postschalter. Bei einer Bestellung am Postschalter muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).
Polizeiverordnung
Die Polizeiverordnung kann bei der Gemeindekanzlei oder per Online-Formular bestellt werden.
Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindekanzlei.
Leumundszeugnis
Das Lemundszeugnis bescheinigt Ihren Hauptwohnsitz sowie die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde.
Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.
Heimatausweis
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Nebenwohnsitz melden und brauchen einen Heimatausweis.
Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.
Hauptwohnsitzbescheinigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Hauptwohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge können gegen Gebühr beim Grundbuchamt bezogen werden. Auskünfte und Auszüge aus dem Grundbuch sind erhältlich beim Grundbuchamt Zofingen.
Gastgewerbe / Spirituosen
Gemäss § 6 Gastgewerbeverordnung (GGV) besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss. Eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle über dem Einkaufspreis abgegeben werden (§ 1 Abs. 1 GGV).
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