Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. Bestellen Sie den Auszug online oder persönlich am Postschalter. Bei einer Bestellung am Postschalter muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).

Leumundszeugnis

Das Lemundszeugnis bescheinigt Ihren Hauptwohnsitz sowie die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde.

Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

Heimatausweis

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Nebenwohnsitz melden und brauchen einen Heimatausweis.

Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

 

Hauptwohnsitzbescheinigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Hauptwohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

 

Gastgewerbe / Spirituosen

Gemäss § 6 Gastgewerbeverordnung (GGV) besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss. Eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle über dem Einkaufspreis abgegeben werden (§ 1 Abs. 1 GGV).

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.