Online-Schalter

Gemeindekanzlei / Einwohnerdienste

Wegzug innerhalb der Schweiz

Wenn Sie in der Gemeinde Oberentfelden Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz aufgeben, sind Sie dazu verpflichtet, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abzumelden.

Melden Sie sich bequem unter e-Umzug ab. Mit der e-Umzugsmeldung erledigen Sie Ihre Ab- und Anmeldung gleichzeitig.

Falls Sie Ihre Abmeldung nicht per e-Umzug vornehmen können, bitten wir Sie mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen oder für die Abmeldung persönlich vorzusprechen.

Für die persönliche Abmeldung benötigen wir die Meldebestätigung oder einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte).

Wegzug ins Ausland

Melden Sie sich, wenn immer möglich, frühzeitig (mindestens 2 Monate vorher) am Schalter der Einwohnerdienste sowie bei der Abteilung Steuern. Die Abmeldung ins Ausland hat zwingend persönlich zu erfolgen (Online-Abmeldung nicht möglich). 

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Angaben: 

  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis im Original
  • Genaues Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse 
     

Politische Plakate an Beleuchtungskandelabern

Für das zeitlich befristete Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten im Bereich von öffentlichen Strassen bestehen Weisungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Die aktuelle Fassung dieser Richtlinien ist seit Juni 2016 in Kraft.

Ungeachtet der kantonalen Vorgaben braucht es die Zustimmung des Eigentümers von Grundstücken und Anlagen für die Plakatierung. So hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 22. August 2011 das Anbringen von Kleinplakaten an Kandelabern der Elektrizitätsversorgung Oberentfelden gestattet. Bedingung ist, dass die Montage mit Kabelbindern aus Kunststoff erfolgt und die Plakate sofort nach dem Urnengang sorgfältig entfernt werden. Weiter gilt zu beachten, dass Kleinplakate nur vor Personenwahlen, nicht aber vor Sachabstimmungen angebracht werden dürfen.
 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
 

Fehlende Stimm- und Wahlunterlagen nachbestellen

Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.

Sie können die fehlenden Stimm- und Wahlunterlagen online via Smart Service Portal bestellen oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste beziehen.
 

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 5 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.
     

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.
     

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen im Wahlbüro Oberentfelden sind jeweils am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 09.30 bis 10.00 Uhr, im Foyer des Gemeindehauses, Dorfstrasse 7, geöffnet.

Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.
 

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
 

Wahl- und Abstimmungsresultate

Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen in der Gemeinde finden Sie jeweils im Aushangkasten beim Gemeindehaus und auf der Webseite.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen werden an den jeweiligen Abstimmungs- und Wahltagen über Radio und Fernsehen sowie auf den Webseiten des Bundes sowie des Kantons Aargau veröffentlicht.

Telefonische Adressauskünfte

Telefonische Auskünfte werden nur Amtsstellen erteilt.
 

Adressanfragen

Alle anderen Adressanfragen sind schriftlich zusammen mit einem Interessensnachweis an die Einwohnerdienste zu richten. Dies kann in Form eines Briefes oder Mail erfolgen.

Die Gebühr für die Adressauskunft beträgt Fr. 20.--. Alle Adressauskünfte werden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt.

Es dürfen keine Adressauskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt werden.

Eine Anmeldung in der Gemeinde Oberentfelden muss innert 14 Tagen gemeldet werden. Es gilt folgendes zu beachten: 

Zuerst muss die Abmeldung in der bisherigen Wohngemeinde vorgenommen werden. Erst danach erfolgt die Anmeldung in der Gemeinde Oberentfelden. Diese muss persönlich bei den Einwohnerdiensten oder online via eUmzug vorgenommen werden. Wir benötigen folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige 

  • Pass/Identitätskarte
  • Heimatschein
  • Krankenkassennachweis nach KVG
  • Mietvertrag / Untermietvertrag 
    Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung
  • Familienbüchlein/-ausweis (bei verheirateten Personen mit Kindern)
  • Geburtsscheine / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Heimtierausweis (für Hundebesitzer) 

Ausländische Staatsangehörige:  

  • Pass oder Identitätskarte (Drittstaatsangehörige: Pass)
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassennachweis nach KVG
  • Mietvertrag / Untermietvertrag 
    Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung
  • Familienbüchlein/-ausweis (bei verheirateten Personen mit Kindern)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug ausserkantonal)
  • Geburtsscheine / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen mit minderjährigen Kindern)
  • Heimtierausweis (für Hundebesitzer) 

Bei der Ersteinreise hat die Anmeldung zwingend persönlich zu erfolgen. 

Bei der Gemeindekanzlei können Sie Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien beglaubigen lassen. Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Die Kopien für Beglaubigungen werden durch die Gemeindekanzlei angefertigt. Es muss ein gültiges Ausweispapier (Identitätskarte oder Pass) vorgelegt werden.
 

Gebühren

Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20.00
Beglaubigte Kopien: erste Seite CHF 10.00, jede weitere Seite CHF 1.00.
 

Apostille

Falls das zu beglaubigende Dokumente für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum, Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau (Telefon 062 835 19 28).

 


Bei Todesfällen von EinwohnerInnen werden die Angehörigen gebeten, raschmöglichst mit der Gemeindekanzlei Kontakt aufzunehmen. In Absprache zwischen Trauerfamilie, Gemeindekanzlei und Pfarramt werden die Abdankung und die Beisetzung festgelegt. Ebenfalls werden die Angehörigen über die wichtigsten organisatorischen Vorkehrungen informiert.

Für jegliche Fragen zum Bestattungswesen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeindekanzlei unter Telefon 062 737 51 23 oder E-Mail gerne zur Verfügung. Über die Festtage sowie die Weihnachtsfeiertage erreichen Sie die Verantwortlichen an den Wochentagen (Montag bis Freitag) zwischen 09.00 und 10.00 Uhr unter Telefon 079 805 50 36. Detaillierte Informationen entnehmen Sie aus dem separaten Merkblatt. Informationen zum Friedhof und den Grabarten finden Sie hier.

Ordentliche Einbürgerung

Es kann nur Schweizer Bürger/-in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder.

Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, ist das Verfahren beendet. Eine Einbürgerung ist dann nicht mehr möglich.

Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei einem persönlichen Erstgespräch am Schalter der Gemeindekanzlei.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.
 

Erleichterte Einbürgerung

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für die Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des Einbürgerungsentscheides verantwortlich. Der Heimatkanton prüft lediglich die Personalien und klärt allfällige Fragen bezüglich Personenstandsregister. Der Wohnkanton wird durch das Staatssekretariat für Migration zur Ausarbeitung eines Berichtes beauftragt.

Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SEM.

Die Erbbescheinigung gibt verbindlich Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten. Sie kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.

Die Erbbescheinigung kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person bestellt werden. Für die Gemeinde Oberentfelden ist das Bezirksgericht Aarau zuständig.

Der Forstbetrieb Kölliken-Safenwil bewirtschaftet die Waldungen von Kölliken und Safenwil sowie im Auftragsverhältnis noch Oberentfelden. Als Betriebsleiter amtet Revierförster Severin Dommen. Die Anschrift lautet:

Forstbetrieb Kölliken-Safenwil
Mühlegasse 12
5742 Kölliken
Tel. 062 723 65 17
Natel 079 333 33 53
E-Mail: info@forstbetrieb-ks.ch

Oberentfelden liegt im Friedensrichterkreis II. Die Gemeindeverwaltung verfügt über keine Kontaktinformationen der Friedensrichter. Weitere Informationen sowie das Kontaktformular finden Sie auf der Webseite des Kantons Aargau.

Haben Sie etwas verloren? Oder haben Sie etwas, das nicht Ihnen gehört, gefunden? Das Fundbüro in Oberentfelden hilft Ihnen gerne weiter.

Sie können den vermissten Gegenstand auf easyfind suchen, online eine Verlustmeldung erstellen oder persönlich mit dem Fundbüro Oberentfelden Kontakt aufnehmen.

Gemäss § 6 Gastgewerbeverordnung (GGV) besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss. Eine gewerbsmässige Wirtetätigkeit im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle über dem Einkaufspreis abgegeben werden (§ 1 Abs. 1 GGV).

Wenn Sie beabsichtigen, einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen, nehmen Sie bitte vorgängig mit der Gemeindekanzlei Kontakt auf. Für die Wirtetätigkeit ist grundsätzlich ein Fähigkeitsausweis notwendig. Die besonderen Betriebsarten, welche ohne Fähigkeitsausweis wirten dürfen, werden im § 3 GGV definiert. Über den Erwerb des Fähigkeitsausweises können Sie sich auf der Webseite des Kantons Aargau informieren.

Verwenden Sie das Meldeformular für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe für die Bewilligung zum Ausschank und Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit und insbesondere bei

  • Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
  • Schliessung eines Betriebes
  • eine personelle Änderung in der Betriebsführung
  • Änderung bei den gemachten Angaben (z.B. Verkauf von Spirituosen, Öffnungszeiten, betriebsführende Person etc.)
  • den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel

Füllen Sie das Meldeformular stets vollständig und wahrheitsgetreu aus. Das Meldeformular ist jeweils online an das Amt für Verbraucherschutz zu übermitteln. Zudem ist ein unterschriebener Ausdruck bei der Gemeindekanzlei einzureichen.

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist ein "Lernfahrgesuch" auszufüllen.

  • Bitte Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten.
  • Für die Anmeldung ist ein farbiges Passfoto sowie eine Kopie des Nothelferausweises notwendig.
  • Der Sehtest bei einem diplomierten Optiker oder Arzt in der Schweiz ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Lernfahrausweises und ist direkt auf dem Gesuchsformular auszufüllen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.

Wird zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei den Einwohnerdiensten die Identifikation bzw. die Personalien bestätigen lassen. Dazu ist ein Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis mitzunehmen. Die Kosten für die Bestätigung der Personalien betragen CHF 20.00.

Bei der Einreichung jedes weiteren Gesuches ist dies nicht mehr erforderlich.

Grundbuchauszüge können gegen Gebühr beim Grundbuchamt bezogen werden. Auskünfte und Auszüge aus dem Grundbuch sind erhältlich beim Grundbuchamt Zofingen, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen, Telefon 062 745 33 77, Fax 062 745 33 88

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 12 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Zeugnis kann beim Familiengericht Aarau bestellt werden.
 

Familiengericht Aarau
Kasinostrasse 5
5000 Aarau
062 836 56 36

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Hauptwohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Ihrer bisherigen Wohngemeinde beibehalten, aber vorübergehend Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde sind, müssen Sie Ihren Nebenwohnsitz melden und brauchen einen Heimatausweis.

Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

 

Anmeldung des Hundes:
Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden das Halten eines mehr als drei Monaten alten Hundes. 

Hunde müssen spätestens 10 Tage nach der Übernahme oder den Import durch den neuen Halter / die neue Halterin auf diesen/diese registriert werden. Dazu muss der neue Halter / die neue Halterin zur Gemeinde, um einen Account bei der Hundedatenbank Amicus zu beantragen. Mit den erhaltenen Zugangsdaten, dem Hund und dessen Heimtierausweis geht es dann in die tierärztliche Praxis, wo der Hund in Amicus registriert wird. 

Wird ein Hund weggegeben oder stirbt, muss dies ebenfalls innert 10 Tagen bei der Gemeinde und bei Amicus gemeldet werden.

Hundetaxe:
Die Hundetaxe beträgt pro Jahr Fr. 120.– und wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April erhoben.  

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Veterinärdienstes des Kantons Aargau.

Sie benötigen eine neue Identitätskarte? 
 
Die neue Identitätskarte ist durch eine persönliche Vorsprache (ohne Terminvereinbarung) direkt bei den Einwohnerdiensten zu beantragen. 
 
Für den Antrag bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen: 

  • falls vorhanden die alte Identitätskarte

  • bei Verlust: die Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle und ein Identitätsnachweis

  •  

Das Foto wird kostenlos vor Ort gemacht. Es können keine mitgebrachten Fotos verwendet werden. 

Die Identitätskarte wird Ihnen innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt. 

Für die Beantragung eines Reisepasses ist direkt beim Ausweiszentrum ein Termin zu vereinbaren. Gerne machen wir Sie auch auf das Kombiangebot von Identitätskarte und Reisepass aufmerksam. 

Das Lemundszeugnis bescheinigt Ihren Hauptwohnsitz sowie die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde.

Bestellen Sie das Dokument online oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei.

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In der Gemeinde Oberentfelden befinden sich die Notfalltreffpunkte an folgenden Stellen:

  • Schulhaus Isegüetli, Isegüetlistrasse 10
  • Werkhof der Gemeinde, Bergstrasse 13

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch sowie auf der Webseite des Kantons Aargau.

 

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

  • Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert.
    Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

  • Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert.
    Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
  • Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
  • Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

  • Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
  • Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

  • Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.

Bestattungsamt                      Telefon 079 805 50 36 während den jeweils publizierten Festtagen von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Elektrizitätsversorgung
Technische Betriebe                 Telefon 062 737 51 50 von Montag bis Freitag, 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr
                                                 (Freitag bis 15.30 Uhr)

Eniwa AG, Buchs                      Telefon 062 835 02 90 ausserhalb der Bürozeiten (Störungsdienst der Eniwa AG)

Wasserversorgung
aquaPartner AG, Kölliken         Telefon 079 103 80 00

Störungen bei Strassenlampen
Technische Betriebe                 Telefon 062 737 51 50 von Montag bis Freitag, 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.45 Uhr

Juni bis November

Häfeli Denise, Nordweg 19, 5040 Schöftland
Telefon 062 721 40 13

  • jeweils vom 1. bis 15. eines jeden Monats


Zgraggen Rosmarie, Eichenweg 22, 5040 Schöftland
Telefon 079 396 19 44

  • jeweils vom 16. bis Ende eines jeden Monats


Pilzkontrollzeiten:

  • Montag/Mittwoch/Donnerstag 18.00 bis 19.00 Uhr
  • Samstag/Sonntag 17.00 bis 18.00 Uhr
  • Dienstag und Freitag keine Kontrollen

In den Monaten Dezember bis Mai erfolgen die Kontrollen nur nach telefonischer Vereinbarung.

Die Polizeiverordnung kann bei der Gemeindekanzlei oder per Online-Formular bestellt werden.

 

Hinweis: Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindekanzlei.

 

Bestellung
Polizeiverordnung
Kontaktangaben

Die Satzungen der Kreisschule Entfelden finden Sie hier.

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Der Verkauf erfolgt ausschliesslich bei den Einwohnerdiensten. Es ist keine telefonische Reservation möglich.  

Die Verfügbarkeit kann online unter www.spartageskarte-gemeinde.ch abgerufen werden. Diese Info gilt für den Moment und ist keine Garantie für einen späteren Bezug der Karte.

Es existiert nur noch ein schweizweites Kontingent und die Spartageskarten können nur noch personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person(en) bezogen werden.

Klasse und Segment
 
Preisstufe 1
 
Preisstufe 2
 
 Gemeinde/Stadt bis max. 10 Tage    
vor dem Reisetag erhältlich
(70 % des Kontigents)
 
Gemeinde/Stadt bis max. 1 Tag
vor dem Reisetag erhältlich
(30 % des Kontigents)
 
2. Klasse mit Halbtax    
 
Fr. 39.00
 
Fr. 59.00
 
2. Klasse ohne Halbtax    
 
Fr. 52.00
 
Fr. 88.00
 
1. Klasse mit Halbtax    
 
Fr. 66.00
 
Fr. 99.00
 
1. Klasse ohne Halbtax   
 
Fr. 88.00
 
Fr. 148.00
 

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz auf Bestellung erstellt. Bestellen Sie den Auszug online oder persönlich am Postschalter. Bei einer Bestellung am Postschalter muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Oberentfelden oder innerhalb Ihres bisherigen Wohngebäudes umziehen, sind Sie dazu verplichtet, sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten umzumelden. 

Melden Sie Ihren Umzug bequem unter e-Umzug. 

Falls Sie Ihren Umzug nicht per e-Umzug vornehmen können, bitten wir Sie mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen oder für den Umzug persönlich vorzusprechen. 

Für die persönliche Adressänderung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Meldebestätigung oder amtlicher Ausweis (Pass/Identitätskarte)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag  

Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung 

Die Bevölkerung von Oberentfelden hat seit 1. Januar 2022 die Möglichkeit, die unentgeltliche Rechtsberatung des aargauischen Anwaltsverbands in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen für den Bezirk Aarau und somit auch für Oberentfelden finden wie folgt statt:

  • jeden Montag (ausgenommen Schulferien und Feiertage) von 17.30 bis 18.30 Uhr im Rathaus Aarau
  • jeden ersten Montag des Monats von 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindehaus Suhr
     

Die Rechtsberatung erteilt weder telefonisch noch schriftlich Rechtsauskünfte. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Im Gemeindehaus von Oberentfelden finden ab sofort keine Rechtsberatungen mehr statt.

 

Rathaus Aarau

Gemeindehaus Suhr

 

Wespennester

Für die Wespenbekämpfung benötigt es einen entsprechenden Fachausweis. Seit Anfang 2021 bietet die Feuerwehr Entfelden-Muhen die Entfernung von Wespennestern nicht mehr als Dienstleistung an. Die Bevölkerung wird daher gebeten, sich direkt an ein entsprechendes Fachunternehmen zu wenden.

Weitere Informationen rund um die Wespenbekämpfung finden Sie unter www.fsd-vss.ch.
 

Bienennester

Wenden Sie sich bitte an den Bienenzuchtverein Aarau und Umgebung.

 

Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 7
5036 Oberentfelden

 

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08.00 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen

Freitag
08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.